Maerker - Melden Sie hier Straßenschäden und defekte Straßenbeleuchtungen

Wahlen 2024: Vereinsprämie für Wahlunterstützung

Wahlen 2024: Vereinsprämie für Wahlunterstützung

Am 9. Juni und 22. September sind Wahlen!

Das Jahr 2024 wird wieder ein Superwahljahr. Gewählt werden am 09. Juni der Bürgermeister/die Bürgermeisterin der Stadt Angermünde, die Mitglieder des Kreistages, der Stadtverordnetenversammlung, der Ortsbeiräte, des Europäischen Parlamentes, gegebenenfalls eine Bürgermeisterstichwahl am 30. Juni und am 22. September die Mitglieder des Landtages Brandenburg. Das wird ein organisatorischer Kraftakt für die Verwaltung.

Es gilt, 31 Wahlvorstände und 4 Briefwahlvorstände mit jeweils 6 bis 9 Mitgliedern, die ehrenamtlich tätig sind, zu besetzen.

Die reibungslose, sorgfältige und erfolgreiche Durchführung von Wahlen hängt zu einem Großteil von dem Einsatz der zahlreichen ehrenamtlichen Helfern ab, die bereit sind, hierfür ihre Freizeit zu opfern, um das demokratische Grundrecht auf allgemeine, freie und geheime Wahlen zu sichern. Ohne die tatkräftige Mitwirkung aller ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wäre die Durchführung von Wahlen nicht denkbar.

Angermünder Vereine, die Wahlhelfende melden, die dann auch tatsächlich an einem der Wahltage zum Einsatz kommen, erhalten pro Person und Wahltag 25 € für ihre Vereinskasse zur freien Verwendung.

Die Meldeliste sowie weitere Informationen zu den Wahlen finden Sie >> hier

Angestellte der Stadtverwaltung können von den Vereinen nicht als Wahlhelfer gemeldet werden. Auch die Kandidaten, die auf einem der Stimmzettel zur Wahl stehen und Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge, können nicht als Wahlhelfer fungieren. Aber ansonsten kann jeder deutsche wahlberechtigte Erwachsene ab 18 Jahre das Ehrenamt übernehmen. Die Meldung muss im Einvernehmen mit der betroffenen Person erfolgen.

Der Einsatz der Wahlhelfer beginnt gegen 07:30 Uhr und endet nach der Stimmenauszählung. In der Zeit der Stimmabgabe zwischen 8:00 und 18:00 Uhr muss nicht der komplette Wahlvorstand anwesend sein. Der Wahlvorsteher kann die Anwesenheitszeiten der Mitglieder in Schichten einteilen. Nur zur Stimmenauszählung nach 18:00 Uhr werden alle Helfer benötigt.

Aufgaben eines Wahlvorstandes:

  • die Wahlberechtigung der Wählerinnen und Wähler prüfen,
  • die Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis anbringen,
  • die Stimmzettel ausgeben,
  • die Wahlkabinen und Wahlurnen beaufsichtigen,
  • den gesamten Wahlvorgang vor Störungen und Beeinflussungen schützen und
  • ab 18:00 Uhr die Stimmzettel auszählen.

Alle Mitglieder der Wahlvorstände – auch die über die Vereine geworbenen – erhalten für die Tätigkeit am Wahltag ein Erfrischungsgeld: 35 Euro für den Wahlvorsteher und 25 Euro die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes. Da am Sonntag, dem am 9. Juni 2024 verbundene Wahlen stattfinden, verdoppelt sich das Erfrischungsgeld. Es gibt also für diese Wahl 70 € für den Wahlvorstand und 50 € für die übrigen Mitglieder.

Zur Interessenbekundung senden Sie uns bitte eine einfache E-Mail. Ermutigen Sie auch gern Freunde, Bekannte und Verwandte, sich bei der Wahlbehörde um ein Wahlehrenamt zu bewerben. Einen entsprechenden Vordruck steht unter

https://angermuende.de/cms/up|oad/Wah|en/2024/Kommuna|wah|/2024 Anmeldung Wahlhelfer.pdf

zur Verfügung. Wir brauchen jede Unterstützung!

Vereine finden unter Downloads die Meldeliste. Haben Sie Fragen rund um das Thema Wahlehrenamt, dann rufen Sie uns an oder senden eine E-Mail. Wir informieren Sie gern.

Wahlbüro, Rathaus, Frau Rolke Telefon: 03331 260022 – Telefax: 03331 260045 E-Mall: > wahlleiter@anqermuende.de

MELDETERMIN: 19. April 2024